KOSTEN

Der Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn die anwaltliche Tätigkeit betrifft reine Beratung. Diese vom Gesetzgeber gewollte Konstellation führt dazu, dass in einer bestimmten Rechtssache die Höhe der anwaltlichen Gebühr grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt gleich hoch ist.

Das Erstberatungsgespräch für Verbraucher kostet bei mir 100,00 € zzgl. MwSt. Hierbei handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles aufgrund

Ihrer Sachverhaltsschilderung. Dieses Erstberatungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde.

Sollte ich im Rahmen des Erstberatungsgesprächs feststellen, dass diese erste Einschätzung Ihres Anliegens nicht ausreicht, um die Sache abschließend zu beurteilen, werde ich Ihnen ein Angebot für eine ausführliche Beratung unterbreiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Beurteilung der Rechtslage Durchsicht und Studium von Ihren Unterlagen (wie beispielsweise Verträge, Versicherungsbedingungen, Recherche etc.) unerlässlich ist. Die Höhe meines Honorars richtet sich hier nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung und ist grundsätzlich frei verhandelbar.

Die Rechtssuchenden, welche die Kosten für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, können grundsätzlich beim zuständigen Amtsgericht die Ausstellung eines Beratungshilfescheines beantragen. Mit einem Beratungshilfeschein kostet Sie meine Beratung 15,00 €.

In Angelegenheiten, in denen ich Sie – über die Beratung hinaus – außergerichtlich vertrete, richtet sich meine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies ist dann der Fall, wenn ich für Sie nach außen tätig werde, beispielsweise die Korrespondenz mit der Gegenseite übernehme. Die Höhe der Vergütung hängt grundsätzlich von dem Gegenstandswert ab. Im Rahmen des Erstberatungsgesprächs gebe ich Ihnen gern Auskunft über die zu erwartende Höhe der anwaltlichen Gebühren.

In den Fällen, in denen ich sie vor Gericht vertrete, richten sich meine Gebühren ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch hier richtet sich deren Höhe grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Dieser wird in der Regel von dem mit der Sache befassten Gericht festgesetzt.

Die Rechtssuchenden, welche die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, haben gegebenenfalls einen Anspruch auf staatliche Hilfe (Prozesskostenhilfe). In diesem Falle übernimmt die Staatskasse meine Gebühren. Gern bespreche ich mit Ihnen bereits im Rahmen des Erstberatungsgesprächs, ob in Ihrem Fall ein Antrag auf Prozesskostenhilfe Aussicht auf Erfolg hat.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel das Prozesskostenrisiko für Sie. Gern übernehme ich für Sie die Klärung der Frage, ob Ihr Rechtsschutzversicherer für die konkrete Angelegenheit Deckungszusage erteilt oder nicht. Hierfür berechne ich Ihnen nichts. Im Falle einer Ablehnung des Rechtsschutzversicherers entscheiden ausschließlich Sie, ob Sie die Rechtsangelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.