Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt. Betreiber von Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen (z.B. wenn sich die Betriebskosten ändern).
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine entsprechende und verbreitete Klausel in Heimverträgen.
Die Richter stellten fest, dass dies unabhängig davon gilt, ob der Bewohner Leistungen der Sozialversicherung erhält oder selbst zahlen muss. Die Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen.
BGH, Urteil vom 12.5.2016, III ZR 279/15