Deutschland befindet sich in einem neuen Lockdown – der Besuch einer Anwaltskanzlei ist aber immer noch erlaubt. Es ist auch davon auszugehen, dass ein Termin zur anwaltlichen Beratung immer ein triftiger und unaufschiebbarer Grund ist, die Wohnung zu verlassen. Darüber hat der DAV die Bürgerinnen und Bürger am 15. Dezember in einer Pressemitteilung informiert. Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge bekräftigt darin die Forderung, die Anwaltschaft bundesweit als systemrelevant anzuerkennen und dies in den aktuellen Verordnungen klarzustellen.