MIETRECHT

Ihr Mietverhältnis ist wegen Eigenbedarfs gekündigt worden, Sie vermuten jedoch, dass der Vermieter die Wohnung nur teurer vermieten will? Sie haben einen kleinen Hund geschenkt bekommen, jegliche Haustierhaltung ist jedoch mietvertraglich untersagt? Dürfen Sie laut Ihrer Hausordnung nach 22 Uhr nicht mehr duschen? Im Winter erreicht Ihre Heizung nicht einmal 18 °C im Wohnzimmer? Ihre Wohnung ist vom Schimmelpilz befallen und der Vermieter unternimmt nichts? Wussten Sie, dass laut Statistik fast jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist? Der Vermieter teilt Ihnen mit, dass wieder einmal die Mieterhöhung fällig ist und Sie wissen nicht, ob er das darf?

In diesen und ähnlichen Fragen des Wohnraummietrechts stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Mietrecht gern zur Verfügung.

Auch als Vermieter können Sie mich ansprechen, denn ich lege Wert darauf, beide Seiten zu vertreten. Wenn Sie also einen Mieter haben, welcher den Hausfrieden stört oder wieder einmal einen erheblichen Zahlungsrückstand angehäuft hat, wenden Sie sich an mich. Ich werde Sie bei der rechtssicheren Kündigung des Mietverhältnisses begleiten. Wollen Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren, Ihr Mieter verweigert jedoch jegliche Kooperation? Auch in einer solchen Konstellation stehe ich Ihnen rechtsberatend zur Seite. In Ihrem Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen; Sie sind sich jedoch nicht sicher, ob aufgrund der aktuellen Rechtsprechung dies tatsächlich der Fall ist. Hier prüfe ich den Mietvertrag gern für Sie.

Sprechen Sie mich daher an, unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Auch für Lösung von Problemen in einem gewerblichen Mietverhältnis stehe ich Ihnen rechtsberatend zur Verfügung.

Ich vertrete Sie aussergerichtlich und vor allen Zivilgerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe – bundesweit.

Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.