ZIVILRECHT

Das Zivilrecht wird auch als bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet.
Es handelt sich dabei grundsätzlich um Rechtsverhältnisse zwischen den Privaten an denen der Staat als Hoheitsträger nicht beteiligt ist. Das wichtigste Zivilgesetz ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bekannteste Teile des Zivilrechts sind unter anderem Kaufrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Darlehensrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücksrecht, privates Verkehrsrecht,  

 

 

Versicherungsrecht. Die ZPO (Zivilprozessordnung) regelt die Formalien eines Zivilprozesses. Zivilsachen werden vor Zivilgerichten verhandelt.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie ein zivilrechtliches Problem haben. Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor allen Zivilgerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe – bundesweit.

Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.