SOZIALRECHT
Bekommen Sie kein Arbeitslosengeld (ALG I), weil die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt hat? Lehnt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme für das neue Hörgerät ab? Verlangt sie rückwirkend höhere Beiträge von Ihnen? Sie haben als Selbstständiger gearbeitet, sollen jetzt aber Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachzahlen? Sie sind schwer krank, das Versorgungsamt verweigert Ihnen jedoch die Anerkennung als Schwerbehinderte(r)? Ihr(e) Vater/Mutter muss rund um die Uhr gepflegt werden, die gesetzliche Pflegeversicherung bewilligt hingegen nur die niedrigste Pflegestufe? Ihr Kind bekommt kein BAföG, weil Sie angeblich zu viel verdienen oder Vermögen besitzen? Ihre Eltern befinden sich in einer Pflegeeinrichtung und das Sozialamt verlangt von Ihnen, sich an den Kosten für das Pflegeheim zu beteiligen?
All diese Fragen betreffen das Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst verschiedene Gesetzeswerke. Die wichtigsten Regelungen befinden sich in zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I – SGB XII). Gemäß § 1 SGB I – welcher die Ziele des Sozialrechts formuliert – soll das Sozialrecht zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Dabei sollen sich die soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit nicht ausschließlich in der Abwehr von Notlagen erschöpfen. Vielmehr soll das Sozialrecht in vielen wichtigen Lebensbereichen einen menschenwürdigen Standard ermöglichen, welcher sich über dem Mindeststandard ansiedeln soll.
Die Realität entspricht leider oft nicht der gesetzlichen Zielvorgabe. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Sozialrechte. In allen Bereichen des Sozialrechts stehe ich Ihnen zur Seite. In einem ersten Beratungstermin besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Nach der Erörterung Ihrer Rechte, die Sie der Behörde gegenüber geltend machen können, suchen wir nach geeigneten Lösungsansätzen.
Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor allen Sozialgerichten bundesweit.
Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.